Kinder- und Jugendschutzkonzept
SSV Steinbrink 1973 e.V.
Stand: August 2026
Ansprechpersonen: Michael Lampe (Jugendleiter) & Jana Rodenberg (Spartenleiterin Fußball Damen)
E-Mail: jugendleiter@ssv-steinbrink.de
1. Grundsatz
Der SSV Steinbrink 1973 e.V. schafft ein sicheres Umfeld für Kinder und Jugendliche. Respekt, Fairness und ein verantwortungsvoller Umgang prägen das Vereinsleben. Alle im Verein Tätigen übernehmen Verantwortung für den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
2. Ansprechperson
Die benannten Ansprechpersonen stehen Kindern, Eltern und Mitgliedern als vertraulicher Ansprechpartner zur Verfügung. Hinweise werden ernst genommen und in Abstimmung mit dem Vorstand bearbeitet. Die Kontaktdaten werden im Verein transparent kommuniziert.
3. Verhaltensgrundsätze
– respektvoller und wertschätzender Umgang
– keine Form von Gewalt, Diskriminierung oder Grenzverletzung
– angemessener körperlicher Kontakt ausschließlich im sportlichen Kontext
– transparente Trainings- und Betreuungssituationen
– sensible Bereiche werden mit besonderer Zurückhaltung betreten
– keine Aufforderung zu Geheimhaltung gegenüber Eltern oder Verein
– Foto- und Videomaterial wird ausschließlich im sportlichen und vereinsbezogenen Kontext erstellt und verwendet, unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte.
4. Alkohol und Jugendschutz
Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes werden eingehalten. Alkohol ist im Jugendbereich sowie bei expliziten Jugendveranstaltungen nicht erlaubt und nicht erwünscht. Die entsprechenden Vorgaben des NFV werden an dieser Stelle verbindlich berücksichtigt.
5. Auswahl von Trainern und Betreuern
Der Vorstand stellt sicher, dass Trainerinnen, Trainer und Betreuende im persönlichen Gespräch sorgfältig ausgewählt und auf ihre Eignung geprüft werden. Zudem erkennen sie die Verhaltensregeln des Vereins an und legen bei Bedarf ein erweitertes Führungszeugnis vor.
6. Vorgehen im Verdachtsfall
Hinweise werden ernst genommen, kurz dokumentiert und an die Ansprechperson sowie den Vorstand weitergegeben. Bei Bedarf werden externe Stellen hinzugezogen. Der Schutz der betroffenen Kinder steht im Vordergrund.
7. Jugendspielgemeinschaften (JSG)
Bei gemeinsamen Mannschaften mit Nachbarvereinen erfolgt eine Abstimmung der Schutzmaßnahmen. Ziel ist ein einheitlicher und praktikabler Schutzstandard für alle Beteiligten.
Beschluss des Vorstandes SSV Steinbrink vom 29. Juli 2026